Die heftigen Reaktionen, die der Entwurf hervorgerufen hat, sind nicht gerechtfertigt.
Das Gesetz selbst ist verfassungsgemäß. Polizeibehörden und Gerichte haben die Aufgabe, es auch im Einzelfall verhältnismäßig anzuwenden.Aids-Zwangstests in Sachsen-Anhalt: Kein Grund zur Hysterie
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen