Donnerstag, 6. Dezember 2012

Urteil : Krankenkassen müssen für Fettabsaugung zahlen

Na dann mal mit der Weihnachtsgans schnell in eine Klinik, da versaut man sich nicht die Küche.
Und wenns nicht klappt: Termin für nach den Feiertagen machen und die Polsterchen weglutschen lassen!
Urteil : Krankenkassen müssen für Fettabsaugung zahlen

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