Verstoß gegen Sittenordnung: Gericht verhindert Verein für Sex mit Tieren
In Berlin wollten Menschen einen Verein gründen, der für Sex
mit Tieren werben will. Ein Gericht schob dem nun einen Riegel vor. Die
Begründung: Ein solcher Verein wäre sittenwidrig. Dabei war viel versucht
worden, um die Anmeldung doch noch durchzusetzen. Obwohl die Befürworter von
Sex mit Tieren sogar mehrfach den Satzungsentwurf geändert hatten, sind sie mit
der Eintragung ins Vereinsregister vor Gericht gescheitert. Das zuständige
Amtsgericht Charlottenburg hatte die Anmeldung am zurückgewiesen. Eine
Beschwerde dagegen vor dem Berliner Kammergericht blieb erfolglos (Az. 12 W
69/12), wie das Gericht am Freitag mitteilte. Mehr...