Dienstag, 11. Dezember 2012

Unerbittlicher Rechtsstaat - Garage kein Lagerraum


Eine Garage ist fürs Auto da und darf selbst dann nicht anders genutzt werden, wenn der Eigentümer gar kein Auto hat. 

Räder in der Garage sind indes tolerabel, wenn der Pkw bewegt werden kann.
Eine Zweckentfremdung als reiner Lagerraum ist strikt untersagt.
Stimmt nicht? DOCH!>>>

Prozess zwischen einem Offenbacher und der Stadt zeigt: Selbst in der eigenen Garage ist dem Bürger nur wenig erlaubt - Offenbach - Lokalmeldungen - Lokales - op-online.de


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