Wer nicht zahlen will, dem bleibt vorerst nur der Weg vors Gericht.
Aber der ist gar nicht mal aussichtslos.
Wer mit Hans-Peter
Siebenhaar (Autor und Journalist) über die neue Rundfunkgebühr spricht kann
sich auf einiges gefasst machen.
Und so zeigen Sie den Gebühren-Haien von ARD und ZDF den Stinkefinger:
- 1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung abwarten.
- 2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
- 3. „Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen“, sagt Geuer. In der Regel haben Betroffene dafür einen Monat Zeit.
- 4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist. „Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen, die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen.“ Außerdem sollten Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung eingeräumt wird – sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns
Sache – aussichtslos ist er aber nicht. „Warum nicht mal probieren?“, fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht scheuen,
womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben. Juristische Laien sollten
zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.