Dienstag, 1. Januar 2013

Bestechung des niedergelassenen Arztes ist nicht strafbar!




Also nehmen Sie genug Geld in die Hand, wenn Sie sich nicht wohl fühlen. Vielleicht bekommen Sie ja auch einen früheren Termin, bessere Behandlung, Originalpräparate?
Aber es muss schon richtig viel Geld sein, Ihr Arzt könnte verwöhnt sein, bezüglich der Zuwendungen seitens der Pharmaindustrie. Machen Sie sich aber keine Sorgen: alles legal – straffrei…. Noch….